Einlagensicherung in Österreich / ab 1.1.2011
Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung umfasst?
Alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapital- oder täglich fällige Sparbücher, die auf Euro bzw. eine Währung eines EWR-Mitgliedstaates (= EU-Staaten und Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten, somit fallen z.B. USD-Konten nicht unter die Einlagensicherung.
Betreffend Schweizer Franken (CHF): Die Schweiz ist zwar kein EWR-Mitglied, da der CHF aber die amtliche Währung in Liechtenstein (EWR-Mitglied) ist, fallen Einlagen in CHF unter die Einlagensicherung.
Giroguthaben (z.B. Gehalts/Pensionskonto) und Spareinlagen (das sind Sparbücher jeglicher Art und Bindung) - Beträge auf Girokonten und Spareinlagen (auch mehrere pro Institut) werden zusammengerechnet - sind bis zu einer Höhe von € 100.000.- pro Person (KEINE Firmen) und Geldinstitut gesichert. Für nicht-natürliche Personen (Firmen) ebenfalls max. 100.000.- pro Einleger (OG, KG, GbR gilt jedoch als 1 Person) und Geldinstitut.
Die Einlagensicherung in Österreich wird von fünf Sicherungseinrichtungen durchgeführt, wobei jede Bank mit Hauptsitz in Österreich einem dieser sektoralen Einrichtungen angehören muss; diese sind:
Die für die jeweilige Bank zuständige Gesellschaft übernimmt die Haftung für Ausfälle bei Spar- und Giroguthaben bei natürlichen und nicht-natürlichen Personen in der Höhe von max. 100.000.- EUR.
Außerdem haben sie die Verpflichtung sich untereinander beizustehen, wenn der Schaden über die Möglichkeiten eines einzelnen Institutes hinausgeht (Liquiditätshilfe).
Darüber hinaus kann in Sonderfällen (wie zuletzt erlebt) der Staat besondere Sicherungsregeln durch "Staatshaftung" ermöglichen.